Dr. Sabine Bucek

Arbeitsmedizinischer Dienst

Dr. Sabine Bucek - Arbeitsmedizinerin

Arbeitsmedizinerin nach dem ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz (ASchG)

Das ArbeitnehmerInnen­schutzgesetz (ASchG) schreibt für alle Unternehmen, welche unselbständig erwerbstätige MitarbeiterInnen beschäftigen, den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Dienstes vor.

Effizienz und Wirtschaftlichkeit

Als speziell dafür ausgebildete Arbeitsmedizinerin decke ich gerne folgende Kompetenzen für Ihre Firma bzw. Betriebsstandorte ab:

• Informationsbeschaffung
• Kooperation mit Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft
• Kommunikation
• Beratung der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen
• Mitwirkung bei der Unterweisung
• Mitwirkung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
• Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
• Durchführung von Messungen
• Orientierende Arbeitsplatzbegehung
• Durchführung von Untersuchungen
• Dokumentation

Einsatzzeiten

Die erforderlichen Einsatzzeiten werden im Rahmen der einschlägig definierten gesetzlichen Bestimmungen individuell vereinbart.