| Dr. BUCEK - Arbeitsmedizinerin nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) | |
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Arbeitsmedizin nach dem ASchG
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt für alle Unternehmen, welche unselbständig erwerbstätige MitarbeiterInnen beschäftigen, den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Dienstes vor.
Effizienz und WirtschaftlichkeitAls speziell dafür ausgebildete Arbeitsmedizinerin decke ich gerne folgende Kompetenzen für Ihre Firma bzw. Betriebsstandorte ab:
EinsatzzeitenDie erforderlichen Einsatzzeiten werden im Rahmen der einschlägig definierten gesetzlichen Bestimmungen individuell vereinbart. |
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